Im Zuge von Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen mit Asbest sind gewerbliche Unternehmen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen nach Gefahrstoff-Verordnung und TRGS 519 teilzunehmen.
Genau dafür sind wir von SDE bekannt.
Die Sachkundelehrgänge nach TRGS 519 Anlage 3 und Anlage 4 durch, sowie den Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5, zur Aufrechterhaltung der Sachkunde innerhalb einer 6-Jahres-Frist, führen wir bundesweit durch.