Durchführung von Rückbauvorhaben – vorhandene Gebäudeschadstoffe aus alten Zeiten als ständige Herausforderung für alle Beteiligten

14 januari 2021 | Abbruch & Recycling | COMPETENZA GmbH

Der aus dem Bauboom nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland entstandene Gebäudebestand ist in die Jahre gekommen. Eine Vielzahl an alten Gebäuden entspricht sowohl bei den technischen Ausstattungen, den Grundrissen und z. T. auch ästhetisch nicht mehr den heutigen Ansprüchen. In Großstädten kommt eine stete Steigerung des Wohnraumbedarfs hinzu. In der Industrie unterliegen die baulichen und technischen Anlagen einem ständigen Wandel. Abbruchleistungen sind daher dauerhaft nachgefragt.

 

Die Abbruchmaßnahmen stellen dabei alle Beteiligten vor eine Vielzahl an Aufgaben und Herausforderungen. Für den Bauherren bzw. Investor stehen im Regelfall planbare Kosten und einhaltbare Terminschienen im Vordergrund. Selbstverständlich soll der Rückbau dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen unfallfrei und termingerecht erfolgen. Das Abbruchunternehmen benötigt für einen selektiven Rückbau dabei nicht nur Kenntnisse zu den Gebäuden, Fundamenten, Statik und baulichen Besonderheiten, sondern auch zu den vorhandenen Gebäudeschadstoffen und den damit verbundenen Separierungs­notwendigkeiten.

 

Eine frühzeitige umfassende historische Erhebung und technische Erkundung der in den Gebäuden, Anlagen, Inventar und ggf. im Boden vorhandenen Schadstoffe (Schadstoffkataster) ist wesentliche Grundlage für die darauf aufbauende Rückbauplanung. Der Einsatz eines erfahrenen, fachlich geeigneten Schadstoffgutachters sowie eines nach DIN EN ISO / IEC 17025:2018 zertifizierten Prüflaboratoriums sichert die erforderliche Qualität der Befunde ab. Die Schadstofferfassung sollte alle Regelparameter wie Asbest, Künstliche Mineralfasern, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle, Holzschutzmittel, HBCD (Flammschutzmittel) sowie regionale und objektspezifische Besonderheiten angemessen berücksichtigen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Hinzuziehung des Sanierungsfachplaners sehr frühzeitig zu Projektbeginn erfolgen sollte. Nur so kann ein regelkonformer Rückbau unter Beachtung der projektspezifischen Terminvorgaben gewährleistet werden. Planung unter Zeitdruck verführt zu oberflächlichen Betrachtungen und zur Notwendigkeit von Vermutungen bzw. Annahmen, die sich häufig genug später als unzutreffend herausstellen würden. Im Rahmen der frühzeitig aufgesetzten Planung können die Objektspezifika bestmöglich berücksichtigt, Genehmigungen eingeholt und erforderliche vertiefte Klärungen veranlasst werden, die dazu beitragen, spätere Baustillstände zu vermeiden. Objektspezifisch sinnvoll skalierte Pilotversuche können Aufschluss über ggf. erforderliche Entfrachtungsverfahren bzw. -schritte geben, tiefenhorizontierte Probenahmen können Schadstoffverteilungen aufklären und ein maßgeschneidertes Vorgehen bei der Entfrachtung ermöglichen.

 

Abbruchbegleitend kann zudem die aktuelle Richtlinie VDI 3876 „Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien – Probenaufbereitung und Analyse“ in Kombination mit einer Probenahme nach PN98 bei der Überprüfung von mineralischen Haufwerken und Böden herangezogen werden, um auftretenden Asbestverdacht abzuklären. Ebenso kann die Untersuchung nach VDI 3876 bei der Güteüberwachung der anfallenden RC-Materialien unterstützen.

 

Eine gute Dokumentation schließt das Abbruchvorhaben ab und erfüllt behördliche Auflagen. Bei Teilabbrüchen sollten ggf. verbliebene Schadstoffe in einem Reststoffkataster für das Objekt transparent dokumentiert werden.

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