Rückbau- und Modernisierungsmaßnahmen sind mit massiven Eingriffen in die Bausubstanz verbunden. Dabei stellt sich im Vorfeld Fragen zu Arbeits- und Nutzerschutz sowie zur Entsorgung. Für die Bearbeitung dieser Fragestellungen ist eine Schadstofferkundung durch einen Sachverständigen erforderlich. Er inspiziert die zu bearbeitenden Bereiche, legt fest welche Bauteile zu öffnen sind und entnimmt Proben von Materialien die mit dem Auge nicht eindeutig als „schadstoffhaltig“ eingestuft werden können.
Mit welchen problematischen Materialien ist bei Gebäuden zu rechnen? Foto 1 zeigt hierzu eine typische Fundstelle. Asbesthaltige Bodenplatten, sogenannte Floor-Flex-Platten, wurden in den 1960er und 1970er Jahren im Wohnungsbau verlegt. Einen weiteren typischen Vertreter zeigt Foto 2. Es handelt sich um Abluftkanäle aus Asbestzement. Foto 3 schließlich zeigt gleich zwei, wenn auch seltenere Verwendungen. Asbesthaltigen Putz und Dünnbettkleber von Wandfliesen. Aus den genannten Produkten werden ohne äußeren Einfluss keine Fasern freigesetzt. Erst bei Eingriffen kann es zu einer Faserfreisetzung kommen. Ein weiteres Beispiel zeigt Foto 4. Zu sehen ist eine PCB-haltige Fugenmasse. Dieses Material wurde Ende der 1960er bis weit in die 1970er Jahre hinein in Gebäuden verwendet, die in Betonfertigteil- oder Stahlbetonskeletbauweise erstellt wurden.
Durch eine systematische Schadstofferkundung werden diese und andere schadstoffhaltigen Materialien im Vorfeld erkannt. Verlässliche Ergebnisse liefern hierbei Untersuchungen, die sich an den VDI-Richtlinien VDI 6202 Blätter 1 und 3 orientieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vorhandenen Schadstoffe mit hoher Sicherheit erkannt werden. Auf Basis der Ergebnisse von in dieser Weise durchgeführten Erkundungen wird es möglich Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die die Freisetzung von Schadstoffen während der Baumaßnahmen auf ein Minimum reduzieren. Weiterhin wird durch die Erkundung die weitestgehende Separierung der schadstoffhaltigen Materialien ermöglicht. Verbunden mit einer Kontrolle der richtigen Ausführung der Arbeiten werden dadurch sowohl die Arbeitnehmer geschützt als auch eine hohe Wiederverwertungsquote der von den Schadstoffen befreiten Materialien erreicht.